1. ALLGEMEIN
1.1. Organisation
Die Organisation des Scouting 4daagsekamp- Zeltlagers liegt bei der Stiftung Scouting 4daagsekamp Nijmegen. Im Folgenden als „die Organisation“ bezeichnet.
1.2. Medizinische Maßnahmen
Medizinische Maßnahmen werden von anerkanntem medizinischem Personal unter der Verantwortung der Stiftung Scouting 4daagsekamp Nijmegen durchgeführt.
1.3. Teilnahme und Aufenthalt im Scouting 4daagsekamp Zeltlager.
1.3.1. Die Teilnahme am Scouting 4daagsekamp und der Aufenthalt während des Camps erfolgen auf eigenes Risiko.
1.3.2. Die Organisation kann in keiner Weise für Schäden und/oder Krankheiten und/oder körperliche Verletzungen während des Scouting 4daagse Zeltlagers haftbar gemacht werden, unabhängig von der Ursache.
1.4. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (z.B. abgesagte Vierdaagse oder staatliche Maßnahmen) wird die Organisation sich verstärkt darum bemühen, nach Abzug von bereits angefallenen Kosten den Teilnahmebeitrag an die Teilnehmer zurückzuerstatten.
1.5. Entfernung
1.5.1. Die Organisation ist berechtigt, Teilnehmern, die sich auch nach wiederholter Verwarnung nicht an den Anordnungen des Zeltlagers halten, den weiteren Zugang zum Campgelände zu verweigern.
1.5.2. Im Falle einer Verweigerung und/oder Entfernung werden keine Aufenthaltskosten erstattet.
1.6. Alkoholkonsum
1.6.1. Der Konsum von alkoholischen Getränken durch Mitarbeiter ist während oder kurz vor einem Dienst nicht gestattet.
1.6.2. Stelle dir sicher, dass du mindestens 4 Stunden vor deinem Dienst keinen Alkohol mehr konsumierst (besonders wenn du noch fahren musst oder einen Erste-Hilfe-Dienst hast).
1.6.3. Das Vorhanden haben bzw. konsumieren von hochprozentigen alkoholischen Getränken auf dem Gelände ist zu jeder Zeit untersagt!
1.7. Versicherung
Du bist selbst verantwortlich für den Abschluss einer geeigneten Reise-, Gepäck- und/oder Unfallversicherung, einzeln oder in Gruppen.
1.8. Rauchen
1.8.1. Wir sind zu Gast auf einem Nichtraucher-Gelände. Rauchen ist daher auf dem Gelände nicht gestattet.
1.8.2. Wenn du rauchen möchtest, gehst du bitte kurz vom Gelände weg und idealerweise auch aus dem Sichtbereich.
1.9. Regelungen
In allen Situationen, in denen die Anordnungen keine Deutlichkeit verschaffen, trifft die Organisation eine verbindliche Entscheidung. Bei jedem Teilnehmer wird davon ausgegangen, dass er die Bestimmungen dieses Reglements sowie alle gesetzlich festgelegten und ordnungsgemäß bekannt gemachten Regeln und Vorschriften zur Kenntnis genommen hat.
2. ANMELDUNG
2.1. Anmeldung
2.1.1. Du kannst dich für die Teilnahme am Scouting 4daagsekamp über den Link auf unserer Website (https://www.4daagsekamp.nl) anmelden.
2.1.2. Der Beginn der Anmeldung und die Art und Weise, wie dies erfolgt, werden über die Website und die üblichen Kanäle kommuniziert.
2.1.3. Bei einer Anmeldung nach dem 1. Juni können zusätzliche Verwaltungsgebühren anfallen. Wichtig: Die Anmeldung zum Scouting 4daagsekamp- Zeltlager ist unabhängig von der Anmeldung zur Vierdaagse selbst.
2.2. Ausnahme bei der Online-Anmeldung
Nur in besonderen Fällen kann eine Ausnahme von der Online-Anmeldung gemacht werden. Dies kann nur in Absprache mit dem Sekretariat erfolgen.
3. TEILNAHME
3.1. Teilnahme
Um am Scouting 4daagsekamp-Zeltlager teilzunehmen muss man Mitglied von Scouting Nederland oder einer anderen (ausländischen) Scouting-Organisation wie WOSM (World Organization of the Scout Movement), WAGGGS (World Association of Girl Guides and Girl Scouts) oder entsprechenden Gruppen sein.
3.1.1. Alle Mitarbeiter werden automatisch Mitglieder der Stiftung Scouting 4daagsekamp Nijmegen und somit auch von Scouting Nederland.
3.1.2. Achtung: du unterschreibst hierzu und es folgt eine separate Rechnung, wenn deine beitragspflichtige Funktion bei Scouting Nederland bei der Stiftung Scouting 4daagsekamp liegt.
3.2. Ausnahmen
Ausnahmen von den unter 3.1 genannten Regeln sind:
3.2.1. Teilnahme von Eltern/Betreuern/Begleitpersonen, deren Sohn/Tochter teilnimmt, aber selbst kein Mitglied der unter 3.1 genannten Organisationen ist.
3.2.2. Ehemalige Mitglieder von Organisationen gemäß 3.1, die seitdem ohne längere Unterbrechung (max. 2 Jahre) jedes Jahr am Scouting 4daagsekamp Zeltlager teilgenommen .haben.
Wenn du nicht unter die oben genannten Ausnahmen fällst, aber einen anderen Grund hast, musst du dies bei der Anmeldung angeben.
3.3. Teilnahme als "Unterstützung"
3.3.1. Das Scouting 4daagsekamp ist in erster Linie für Scouting-Mitglieder gedacht, die als Läufer an der Vierdaagse teilnehmen. In bestimmten Fällen ist auch eine Teilnahme als "Unterstützung" (nicht-laufend) möglich, z.B. um Gruppenmitglieder mit Aufgaben wie der Zubereitung von Mahlzeiten, der Erste-Hilfe-Leistung oder dem Wecken zu unterstützen.
3.3.2. Die Anzahl der Teilnehmer pro Gruppe, die als "Unterstützung" teilnehmen, ist begrenzt.
3.3.3. Als Richtwert gilt: Ein Teilnehmer in unterstützender Rolle pro fünf Läufer. In Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. Wende dich für Informationen an das Sekretariat.
3.4. Teilnahmeerklärung Minderjähriger
Um am Scouting 4daagsekamp Zeltlager teilzunehmen, musst du mindestens 11 Jahre alt sein. Wenn du 11 Jahre oder älter, aber jünger als 18 Jahre bist, musst du eine "Teilnahmeerklärung für Minderjährige" ausfüllen und von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.
Diese Erklärung findest du am Ende dieses Dokuments.
3.5. Zahlung
3.5.1. Die Zahlung der Teilnahmegebühren erfolgt innerhalb von 15 Werktagen nach dem Datum der Rechnung und unter Angabe der dir zugewiesenen Rechnungsnummer.
3.5.2. Als Mitarbeiter*in ist es in Absprache mit der Organisation möglich, später zu zahlen.
3.5.3. Erst nach Eingang der vollständigen Teilnahmegebühren bist du definitiv angemeldet.
3.5.4. Bei ausbleibender Zahlung innerhalb des oben genannten Zeitraums kann deine Anmeldung storniert werden.
3.5.5. Bei einer erneuten Anmeldung können Gebühren erhoben werden.
3.6. Stornierung der Teilnahme
3.6.1. Bei einer Stornierung ohne triftigen Grund zwischen dem 1. Juni und dem 1. Juli des laufenden Kalenderjahres bist du 15 Euro Verwaltungskosten schuldig.
3.6.2. Nach dem 1. Juli betragen die Stornogebühren die Hälfte der Teilnahmegebühren. Dies aufgrund bereits angefallener Kosten.
3.6.3. Bestellte Merchandise-Artikel gehen bei einer Stornierung nach dem 1. Juni vollständig zu Lasten des Teilnehmers.
3.6.4. Eine Stornierung kann nur telefonisch oder schriftlich (oder per E-Mail) erfolgen.
3.7. Deine persönlichen Daten
Deine persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, medizinische Daten und ggf. Ausbildung) kannst du jederzeit ändern, unabhängig von deiner Teilnahme oder deinem Aufenthalt im Zeltlager.
Aufgrund von Änderungen im Verwaltungssystem SOL bei Scouting Nederland bitten wir dich, deine Änderungen an info@4daagsekamp.nl zu melden.
Du bist selbst verantwortlich für die korrekte Übermittlung und Überprüfung dieser Daten, damit sie im Notfall während des Aufenthalts aktuell sind.
4. AUFENTHALT
4.1. Aufbau des Lagers
4.1.1. Du kannst deine Bleibe ab dem ersten Samstag des Camps um 12:00 Uhr aufbauen.
4.1.2. Bei der Ankunft muss sich mindestens eine Person, vorzugsweise die Kontaktperson, beim VIP (4daagsekamp Informationspunkt) im Hauptgebäude melden, um die weitere administrative Abwicklung zu erledigen.
4.1.3. Danach kannst du zusammen mit einem Mitarbeiter einen geeigneten Standort für dein Zelt auswählen. Dies hängt davon ab, ob du Strom nutzen möchtest.
4.1.4. Der Aufbau des Lagers ist bis Montagabend um 18:00 Uhr möglich.
4.2. Zeltgröße und Lagerumfang
4.2.1. Die Größe deines Zeltes/Lagers muss im Verhältnis zur Anzahl der Teilnehmer stehen, die darin schlafen/übernachten.
4.2.2. Achte bei der Anmeldung darauf, dass du die richtige Anzahl an Zelten angibst.
4.2.3. Es ist nicht erlaubt, platzraubende (nicht genutzte) Partyzelte mitzubringen.
4.2.4. Wohnwagen und Faltcaravans sind nicht erlaubt.
4.3. Autos und Anhänger
4.3.1. Autos müssen außerhalb des Geländes geparkt werden.
4.3.2. Es ist nicht erlaubt, auf dem Gelände zu parken, zu laden oder zu entladen.
4.3.3. Jeder Teilnehmer mit einem Auto muss eine Parkkarte, die am VIP erhältlich ist, unter der Windschutzscheibe legen.
4.3.4. Kleine Anhänger dürfen während des Camps auf Anweisung der Organisation innerhalb des Geländes, wenn gewünscht und möglich, bei deinem Lager aufgestellt werden.
4.4. Ausfall
4.4.1. Wenn du während des Marsches ausgefallen bist und von externem oder professionellen Hilfspersonal behandelt wurdest, auf oder außerhalb des Campgeländes, musst du das Zeltlager verlassen.
4.4.2. Dies gilt auch, wenn du ausgefallen und nicht selbstständig bist.
4.4.3. In allen Fällen wird eine weitere Teilnahme am 4daagsekamp – Zeltlager ausgeschlossen.
4.4.4. Auch bei Krankheit musst du das Campgelände so schnell wie möglich verlassen, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Dies gilt sowohl für Wanderer als auch für Mitarbeiter. Besonders bei übertragbaren Krankheiten wie Virusinfektionen musst du sofort nach Hause zurückkehren.
4.5. Abreise
4.5.1. Du kannst das Lager ab Freitag um 16:00 Uhr bis Samstagmorgen um 11:00 Uhr abbauen.
4.5.2. Das oben genannte gilt nicht in den unter 1.5 und 4.4 genannten Situationen.
4.6. Fahrräder
4.6.1. Teilnehmer, die ein Fahrrad mitbringen und/oder morgens mit dem Fahrrad zum Startbereich fahren, müssen den vorhandenen Fahrradstellplatz nutzen.
4.6.2. Aufgrund von Brandschutzvorschriften und möglicher Belästigung in den Morgenstunden dürfen Fahrräder nicht bei den Zelten abgestellt werden.
4.7. Ruhezeiten im Camp
4.7.1. An den Abenden vor den Wandertagen, also von Montag bis Donnerstag, muss es um 22:00 Uhr auf dem Campgelände ruhig sein.
4.7.2. Auch bei der Abreise morgens und bei der Rückkehr muss man so ruhig wie möglich sein. Dies gilt sowohl für das Campgelände als auch in der Nähe des Geländes.
4.7.3. An den anderen Tagen muss es um 00:00 Uhr ruhig sein. Die Nutzung von Musikinstrumenten und Lautsprecheranlagen ist nach den oben genannten Zeiten nicht mehr erlaubt.
4.7.4. Es wird gebeten, auch tagsüber für Ruhe und "Stille" auf dem Gelände zu sorgen, insbesondere am Morgen, um Rücksicht auf Personen zu nehmen, die aufgrund einer Nachtschicht spät ins Bett gegangen sind.
4.8. Stromnutzung
4.8.1. Die Nutzung von mit Kraftstoff betriebenen Stromgeneratoren ist auf dem Campgelände nicht gestattet.
4.8.2. Wenn du Strom nutzen möchtest, kannst du gegen eine kleine Gebühr einen Stromanschluss auf dem Campgelände nutzen.
4.8.3. Du musst dies bei deiner Anmeldung angeben und selbst für ein geeignetes und genehmigtes Anschlusskabel (3x2,5mm2) sorgen.
4.8.4. Dir stehen maximal 500W (2A) zur Verfügung.
4.8.5. Für medizinische Zwecke ist der Anschluss kostenlos.
4.8.6. Im Freizeitbereich gibt es einen Ladepunkt für elektronische Geräte, der kostenlos genutzt werden kann.
4.9. Abfall
4.9.1. Abfall muss so schnell wie möglich vom Lager entfernt und lose in den vorhandenen Container entsorgt werden (Beutel ausleeren).
4.9.2. Es ist nicht erlaubt, mitgebrachtes "Groß Müll" wie Stühle, Bänke, Fahrräder usw. in den Container zu werfen. Diese müssen vom Teilnehmer wieder mitgenommen werden.
5. SONSTIGES
5.1. Versorgung am letzten Tag
5.1.1. Am Freitag gehen fast alle Erste-Hilfe-Leister mit Spezialisation “Wanderverletzung“ (und ggf. Masseure) zu ihrem Posten auf der Wanderstrecke.
5.1.2. Auf dem Campgelände ist ab diesem Zeitpunkt nur noch Erste Hilfe verfügbar.
5.1.3. Auch nach dem letzten Wandertag ist nur noch Erste Hilfe verfügbar.
5.2. Haustiere
5.2.1. Haustiere sind auf dem Gelände nicht erlaubt.
5.2.2. Dies gilt auch für Haustiere, die von Besuchern mitgebracht werden.
5.3. Besucher
5.3.1. Besucher müssen sich immer zuerst beim VIP melden.
5.3.2. Besucher, die übernachten, zahlen einen festen Beitrag für die Übernachtung und Nutzung der Einrichtungen.
5.4. Brandschutz
5.4.1. In jedem Zelt, in dem eine Gasinstallation (Beleuchtung, Kochgerät) vorhanden ist, muss ein Feuerlöscher vorhanden sein.
5.4.2. Die Anschlussleitungen von Gasgeräten müssen geprüft und genehmigt sein (mit einem Prüfsiegel und nicht älter als 4 Jahre).
5.4.3. Es ist nicht gestattet, die auf dem Gelände aufgestellten Feuerlöscher zu verstellen.
5.5. Gelände
5.5.1. Es ist nicht gestattet, ohne Genehmigung der Organisation auf dem Gelände zu graben.
5.5.2. Es ist strengstens verboten, auf dem Gelände Feuer anzuzünden, auch an den vorhandenen Lagerfeuerstellen.
5.5.3. Die auf dem Gelände markierten Geh- und Wanderwege müssen jederzeit frei von Hindernissen bleiben, auch während des Aufbaus deines Lagers.
5.6. Nutzung des Internets
5.6.1. Du kannst kostenlos das drahtlose Internet auf dem Campgelände nutzen.
5.6.2. Dieser Dienst wird je nach Verfügbarkeit angeboten und kann durch äußere Faktoren oder Maßnahmen der Organisation beeinflusst werden.
5.6.3. Die Organisation kann daher nicht garantieren, dass die drahtlose Internetverbindung jederzeit oder überall auf dem Campgelände verfügbar ist.
5.6.4. Es ist nicht gestattet, die Verbindung für unzulässige Zwecke zu nutzen, insbesondere:
5.6.4.1. Die Installation, Verbreitung und/oder Nutzung von (illegaler) Software und die Verbreitung von Viren.
5.6.4.2. Sich unrechtmäßig Zugang zu Computersystemen oder Teilen davon zu verschaffen.
- ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNGEN
6.1. Du stimmst den Teilnahmebedingungen des Scouting 4daagsekamp Nijmegen zu.
6.2. Du bist dir der Rechte und Pflichten bewusst, die du gemäß der Hausordnung von Scouting Nederland in Bezug auf die Mitgliedschaft (Mitarbeiter) hast.
6.3. Mit deiner Anmeldung erklärst du dich auch mit folgenden Punkten einverstanden:
6.3.1. Die Nutzung und Weitergabe von Fotos und Videos, auf denen du sichtbar bist.
6.3.2. Dass für dich (als Mitarbeiter) ein Führungszeugnis (VOG) angefordert wird.
6.3.3. Wenn du (als Mitarbeiter) kein Mitglied von Scouting Nederland bist, werden dir die Mitgliedsgebühren von Scouting Nederland in Rechnung gestellt.
6.3.4. Wenn du mit einem dieser Punkte nicht einverstanden bist, kannst du dies schriftlich oder per E-Mail der Organisation mitteilen.
- REGELUNGEN
7.1. Neben der Hausordnung von Scouting Nederland hat die Stiftung Scouting 4daagsekamp Nijmegen eine eigene Hausordnung.
7.2. Diese kann auf Anfrage beim Sekretariat eingesehen werden.